Persönliche Vorsorge

Wir sind es gewohnt, über persönliche Angelegenheiten selbst entscheiden zu können: wie wir unseren Alltag gestalten, was wir mit dem eigenen Geld machen, wo und wie wir in Zukunft leben möchten oder welche medizinischen Leistungen wir beziehen wollen. Allerdings kann jeder Mensch ganz unvermittelt in eine Situation geraten, in der er nicht mehr entscheidungsfähig ist, beispielsweise nach einem schweren Unfall. Es ist deshalb nie zu früh, wichtige persönliche Dinge zu regeln.


Wir empfehlen Angehörigen oder engen Freunden (älterer Personen), dieses Thema anzusprechen. Erkundigen Sie sich, was der Ihnen nahestehende Mensch wünscht und ob bzw. wie Sie die persönlichen Anordnungen bei Bedarf bestmöglich umsetzen könnten. Denken Sie daran, dass sich Anliegen mit der Zeit ändern können. Die Dokumente sollten deshalb stets aktuell gehalten werden.

  • Wem übergebe ich meine persönlichen Angelegenheiten?

    Wer soll sich um Haus und Garten kümmern, wenn ich nicht mehr selber dazu imstande bin? Wer kann meine Rechnungen bezahlen und – wenn das Geld nicht mehr reichen sollte – Ergänzungsleistungen beantragen? Wer organisiert die notwendige medizinische Pflege? Soll eine einzige Person alle Aufgaben übernehmen – meine Lebenspartnerin, mein Neffe, meine Nachbarin? Oder soll ich beispielsweise die finanziellen Angelegenheiten meiner Bank übergeben, weil sie den besten Überblick über meine Konten hat?

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  • Klarheit verhindert unschöne Auseinandersetzungen

    Damit die Person, die Sie vertritt, in Ihrem Sinne vorgehen kann, müssen Sie festlegen, in welchen Bereichen sie handeln darf und wie sie Ihren Auftrag ausführen soll.

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  • Vollmacht

    Mit einer Vollmacht bestimmen Sie, welche Vertrauensperson ab sofort Ihre persönlichen Anliegen vertreten soll. Vor allem Menschen, deren Gesundheitszustand sich zunehmend verschlechtert, sollten ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten rechtzeitig einer nahestehenden Person oder Fachstelle übergeben.

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  • Vorsorgeauftrag

    Mit dem Vorsorgeauftrag hat das Gesetz ein Instrument geschaffen, dank dem Sie bestimmen können, wer Ihre Interessen vertreten soll, wenn Sie dazu selber nicht mehr in der Lage sind. Ihnen nahe stehende Menschen (Partner/-in, Tochter/Sohn, Freund/-in oder Treuhänder) können aber nur umfassend für Sie als erkrankte oder verunfallte Person handeln, wenn Sie ihnen rechtzeitig einen entsprechenden Vorsorgeauftrag erteilen.

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  • Patientenverfügung bzw. Patientenvollmacht

    Jeder Mensch will selber entscheiden, welchen medizinischen und pflegerischen Massnahmen er zustimmt und welche er ablehnt. Es können aber Situationen eintreten, in denen das nicht mehr möglich ist, beispielsweise nach einem Unfall oder bei einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung. Dann müssen Dritte für Sie entscheiden.

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  • So werden Ihre Vorsorgedokumente sicher gefunden

    Vorsorgeaufträge oder Patientenverfügungen nützen nur dann etwas, wenn sie den Formvorschriften entsprechen, aktuell und im Notfall zugänglich sind. Persönliche Vorsorgebestimmungen, von denen niemand etwas weiss, sind so gut wie inexistent. Machen Sie sich also auch über deren Aufbewahrung Gedanken.

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